Information an alle Geflügelhalter in Deutschland
- Betriebsnummer
Jeder Geflügelhalter in Deutschland ist verpflichtet eine Betriebsnummer zu besitzen. Zuständig dafür ist das:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(Die Anmeldung ist auch online möglich.)
- Tierseuchenkasse
Mit dieser Betriebsnummer müssen die Tiere bei der Tierseuchenkasse (www.btsk.de) gemeldet werden. Die Bayerische
Tierseuchenkasse ist eine staatliche Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei
Tierverlusten durch anzeigepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und
fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen.
- Veterinäramt
Mit derselben Betriebsnummer können die Tiere auch beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
- Impfpflicht
Es ist Pflicht, das Geflügel gemäß der Geflügelpestverordnung gegen die Newcastle Krankheit (A-typische Geflügelpest) nach zu
impfen.
- Impfmöglichkeit
Da der Impfstoff nur für Tiergruppen ab 1000 Tiere erhältlich ist, arbeiten wir mit dem Tierarzt Dr. Werner Heering zusammen. Herr
Heering ermöglicht die Impfung auch für kleinere Gruppen.
Aktuelle Termine hierfür und weitere Informationen zur Impfung so wie eine genaue Anleitung erhalten sie unter:
www.gefluegel-zagler.de
Bei weiteren Fragen auch zur Haltung und Fütterung ihres Geflügels stehen wir ihnen gerne Telefonisch zur Verfügung.
Fam. Zagler
0176/81357037