Information an alle Geflügelhalter in Deutschland

 

  1. Betriebsnummer
         Jeder Geflügelhalter in Deutschland ist verpflichtet eine Betriebsnummer zu besitzen. Zuständig dafür ist das:
        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
        (Die Anmeldung ist auch online möglich.)
  1. Tierseuchenkasse
         Mit dieser Betriebsnummer müssen die Tiere bei der Tierseuchenkasse (www.btsk.de) gemeldet werden. Die Bayerische
         Tierseuchenkasse ist eine staatliche Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei 
         Tierverlusten durch anzeigepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und
         fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen.
  1. Veterinäramt
        Mit derselben Betriebsnummer können die Tiere auch beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
  1. Impfpflicht
         Es ist Pflicht, das Geflügel gemäß der Geflügelpestverordnung gegen die Newcastle Krankheit (A-typische Geflügelpest) nach zu
         impfen.
  1. Impfmöglichkeit
         Da der Impfstoff nur für Tiergruppen ab 1000 Tiere erhältlich ist, arbeiten wir mit dem Tierarzt Dr. Werner Heering zusammen. Herr 
         Heering ermöglicht die Impfung auch für kleinere Gruppen.

Aktuelle Termine hierfür und weitere Informationen zur Impfung so wie eine genaue Anleitung erhalten sie unter:
www.gefluegel-zagler.de

 

Bei weiteren Fragen auch zur Haltung und Fütterung ihres Geflügels stehen wir ihnen gerne  Telefonisch zur Verfügung.

 Fam. Zagler
0176/81357037